b) Die Vereinbarung vom 11./21. November 2005 bezweckt die Übernahme des jährlich stattfindenden Wirtschaftskongresses Managing Change von D. und der Klägerin auf die Beklagten 1 und 2 (Ziff. I.) und regelt die Übertragung des Kongresses und sämtlicher damit zusammenhängender Rechte an die Beklagten 1 und 2 (Ziff. II.), die Übergangszeit (Ziff. III.), die weitere Verwendung des Namens "D." (Ziff. IV.) und die Finanzen/Entschädigung (Ziff. V.). Die Beklagte 2 (ist hier also nur diese und nicht auch © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/30 Publikationsplattform St.Galler Gerichte