Mit der vorliegenden Klage vom 12. Juni 2007 fordert die Klägerin von den Beklagten 1 und 2 gestützt auf Art. 97 OR (Vertragsverletzung) entgangenen Gewinn (EUR 517'228.18) und Schadenersatz für Auslagen (EUR 15'130.88) für den abgesagten Kongress 2006 sowie den nicht erzielten, vertraglich vereinbarten Einkommensanteil wegen der nicht durchgeführten Kongresse 2007/2008 (EUR © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/30 Publikationsplattform St.Galler Gerichte