Im Vergleich zum Projekt der Beklagten war dies technisch eine andere Lösung. Die vorhandene Ähnlichkeit beschränkte sich auf die äusseren Abmessungen der Baugrube (sog. “Geometrie“ der Baugrube). Diese Geometrie ist jedoch © Kanton St.Gallen 2026 Seite 16/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte