auch darauf, dass zur Stabilisierung der Oberflächen nicht mehr ein armierter Spritzbeton nötig sei, sondern dass ein armierter Filterbeton genüge, um allfällige lokale Ausschwemmungen zu vermeiden. Und sie basiere schliesslich darauf, dass der vertikale Baugrubenabschluss auf der Südseite unnötig sei. Die Grundidee und das Konzept der ausgeführten Unternehmervariante würden sich sehr stark von jenen aus dem Projekt der Beklagten unterscheiden. Es seien grosse qualitative und quantitative Abstriche gemacht worden, und es würden keine echten Gemeinsamkeiten mehr vorliegen.