Allerdings hält der Experte auch fest, dass bis zum Eintritt der ersten Rutschungen am 23. Januar 1997 der grösste Teil des Aushubes erstellt worden sei, ohne dass jedoch auch nur ein einziger Bodennagel eingebaut worden wäre. Weiter sei den Unterlagen zu entnehmen, dass die Baugrubensicherung im östlichen Teil des Grundstückes, d.h. im am meisten rutschgefährdeten Teil, ausschliesslich mit einer armierten Filterbetonschicht ausgeführt worden sei (Expertise, S. 10). Die von der K. AG vor den Rutschungen tatsächlich ausgeführte Hangsicherung habe, da nicht mehr vernagelt, praktisch nur noch bezüglich Geometrie, d.h. der äusseren Abmessung, mit dem Projekt der Beklagten zu tun.