Angebot berechnet. Aus dem Devis sei aber nicht ersichtlich, dass mit Wasser im Untergrund gerechnet werden musste. Auch aus dem Aushubplan sei dies nicht ersichtlich gewesen, sofern der Unternehmer hierüber verfügt habe. Die K. AG habe deshalb davon ausgehen dürfen, dass es sich beim ausgeschriebenen Projekt um verhältnismässig einfache Arbeiten ohne nennenswerte Erschwernisse handeln würde, auszuführen in einem Baugrund ohne Wasser. Somit ist es für den Experten nachvollziehbar, dass sich der Unternehmer vor diesem Hintergrund zur Ausarbeitung einer kostengünstigeren – kongruenten – Variante veranlasst sah.