© Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte eine derartige Weisung zur Vornahme der Bauleitung aufgefasst werden. Die Beklagte sei deshalb nach Vergabe der Baugrubensicherung an einen Unternehmer stillschweigend von der Pflicht zur Bauleitung befreit worden (Urteil HGer, Erw. 5.2.4., S. 14 ff.).