Es habe lediglich eine Diskussion hierüber am Telefon stattgefunden. Dabei bestätigte der Zeuge M. S. im Wesentlichen, dass sich der Ingenieur J. S. nicht konkret zur Unternehmervariante geäussert habe, obschon er ihn danach gefragt habe. Dabei habe Herr J. S. weder konkret die Tauglichkeit der Unternehmervariante bestätigt noch deren Untauglichkeit bejaht. Mit dieser vagen Auskunft habe er sich zufrieden gegeben.