Die Parteien haben keinen Anspruch auf eine neue Verhandlung oder auf weitere Eingaben zur Würdigung des bundesgerichtlichen Urteils oder des Prozessstoffes im Lichte der bundesgerichtlichen Erkenntnisse. Hingegen wurde den Parteien noch © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte einmal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, nachdem Beweisabnahmen neu angeordnet worden waren.