Haftklebrigkeit ergeben, dies insbesondere dann, wenn sich mit steigendem Zusatz eines Weichmachers, z.B. Polypropylenglykol 600, die Haftklebrigkeit des Polymerfilms erhöhe (Beschluss S. 38 oben; Merkmal C gemäss kläg. act. 35). Die mangelnde Eignung der Merkmale 4, 5 und 5.1 zur Abgrenzung gegenüber dem Stand der Technik © Kanton St.Gallen 2026 Seite 26/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte