a) Wie erwähnt, gehen EP 4444 und CH 1111 auf die gleiche Priorität zurück, d.h. auf das am 12. Januar 2000 angemeldete deutsche Patent DE 2222. Mit nachträglicher Eingabe vom 12. Mai 2006 (HG.2005.124-HGP) reichten die Beklagten u.a. die DE 2222 "Einkomponentige Dichtmasse auf Basis einer Dispersion von Polyacrylaten, Verfahren zu deren Herstellung und System" (Beilage 1) ein und stellten u.a. den Antrag, dem Experten sei die Frage zu stellen, ob davon auszugehen sei, dass die DE OS 3333 angesichts des Widerrufs von DE 2222 durch das Bundespatentgericht am 8. Mai 2006 dem Gegenstand von CH 1111 patenthindernd entgegenstehe.