beanspruche. Bei Polyacrylaten handle es sich um eine Untergruppe von Vinylpolymeren. Sofern der neuheitsschädliche Stand der Technik die Neuheit des Merkmals Polyacrylatdispersion zerstöre, gelte dies auch für das Merkmal Vinylpolymerdispersion: Die Offenbarung des speziellen Begriffs sei neuheitsschädlich für den allgemeinen Begriff (Klageantwort Rz. 46 f., 49). Die Klägerinnen hielten in der Replik fest, die Beklagten würden zutreffend bemerken, dass sich alle Merkmale von EP 4444 auch in CH 1111 finden würden, allerdings in leicht unterschiedlicher Verteilung auf Haupt- bzw. Unteransprüche und mit leicht unterschiedlichem Wortlaut.