7.3 Mitte), und prüft dann, ob die Erfindung in CH 1111 ausreichend offenbart ist. Er hält fest, dass sowohl im allgemeinen Teil der Beschreibung als auch im einzigen Beispiel von CH 1111 keine spezifisch definierte Dichtmasse beschrieben werde, die für einen Vergleichsversuch verwendet werden könnte. Der Fachmann sei ausgehend von der Beschreibung und © Kanton St.Gallen 2026 Seite 20/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte