zusätzlich eingeholter Beweise sowie weiterer fachlicher Abklärungen und unter Einbezug eines zusätzlichen spezialisierten Experten andere Schlussfolgerungen zu © Kanton St.Gallen 2026 Seite 16/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte ziehen sind. Insgesamt liegen keine besonderen Umstände vor, die auf eine Befangenheit des Experten F. schliessen lassen.