b) Die Klägerinnen beantragten an Schranken, der mit der Erstellung des Gutachtens im Massnahmeverfahren beauftragte Gutachter F. sei im vorliegenden Verfahren nicht mehr mit der Erstellung eines neuen, umfassenden Gutachtens zu beauftragen. Sie © Kanton St.Gallen 2026 Seite 12/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte machten im wesentlichen geltend, F. sei befangen und verfüge nicht über das notwendige Fachwissen eines Durchschnittsfachmanns.