© Kanton St.Gallen 2026 Seite 11/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte deshalb für den Entscheid des Handelsgerichts kein neues Gutachten nötig. Die Klägerinnen beantragten an Schranken, es sei ein neues, umfassendes Gutachten einzuholen.