Kosten der Kinderbetreuung vergütet haben will. Das kann auf zwei Arten interpretiert werden: Entweder will die Beschwerdeführerin die Kinderbetreuungskosten bei der Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung berücksichtigt haben oder sie will entsprechende Krankheits- und Behinderungskosten vergütet erhalten.