übernehmen müssen. Die Beschwerdegegnerin habe ihm versichert, dass sie ihm gar kein hypothetisches Erwerbseinkommen anrechnen werde. Eine Fremdbetreuung für Kinder könne nicht von heute auf morgen organisiert werden. Im Jahr 2017 habe er drei Aufträge mit einem Umsatzvolumen von total 46’480 Franken erhalten. Wenn er weiterhin eine Anstellung gesucht hätte, wären seine Taggelder mittlerweile erschöpft und er hätte kaum noch eine Aussicht auf eine Arbeitsstelle. Mittelfristig erweise sich sein Entschluss zur Selbständigkeit folglich als richtig.