G 5.2.22). Mit einer Verfügung vom 19. Dezember 2016 erhöhte sie die laufende Ergänzungsleistung wegen einer Erhöhung der kantonalen Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung per 1. Januar 2017 auf 4’218 Franken pro Monat (act. G 5.2.21). Am 28. Februar 2017 liess die EL-Bezügerin eine Konkursandrohung einreichen (act. G 5.2.10). Mit einem Entscheid vom 2. März 2017 wies die EL-Durchführungsstelle die Einsprachen gegen © Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte