Weiter hielt die Beraterin als ersten Punkt in der mittleren Spalte fest, die Beschwerdeführerin wolle ab Januar 2014 nur noch zu 50% stellensuchend sein. Als zweiten Punkt dokumentierte sie, dass die Beschwerdeführerin weiterhin im Gespräch mit C.___ wegen eines geplanten Projektes sei, für welches sie geeignet wäre. Als dritten und © Kanton St.Gallen 2026 Seite 9/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte