B.a Gegen diese Verfügung liess die Versicherte durch ihre Rechtsschutzversicherung am 2. März 2016 Einsprache erheben und beantragen, dass die angefochtene Verfügung aufzuheben und von einer Rückforderung abzusehen sei. Eventualiter sei © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte