Seite 7/12 nach Erlass der Verweigerungsverfügung hingegen gleich – der Beitragsempfänger oder die Beitragsempfängerin hat weder vor noch nach Erlass der Verweigerungsverfügung einen verbindlichen individuellen Anspruch auf Direktzahlungen. Die Verweigerungsverfügung ist in diesem Fall eine negative Verfügung, bei der die aufschiebende Wirkung eines Rekurses nicht zum Tragen kommt.