Dieser Anspruch wird durch die Kür- zungs- oder Verweigerungsverfügung nachträglich ganz oder teilweise wieder aufgehoben. Die Kürzungs- oder Verweigerungsverfügung ist in diesem Fall somit eindeutig eine positive Verfügung, bei der die aufschiebende Wirkung eines Rekurses zum Tragen kommt. - Werden die Direktzahlungen vor Erlass einer Beitragsverfügung für die laufende Beitragsperiode verweigert ist die materielle Rechtslage vor und