Seite 6/12 lungen, wenn und soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anspruchsvoraussetzungen sind in Art. 70a LwG aufgelistet und in der DZV im Detail geregelt. Die DZV regelt auch die Bemessung der Beiträge im Detail, so dass eine Bewirtschafterin oder ein Bewirtschafter ihren bzw. seinen konkreten Direktzahlungsanspruch anhand der gesetzlichen Regelungen im Voraus genau berechnen kann.