Der Rechtsvertreter des Rekurrenten bestätigte in seinem Begleitschreiben vom 10. Februar 2020, dass der Betrieb auf den Sohn des Rekurrenten übertragen worden sei, und reichte als Beleg hierfür die Anmeldung beim Grundbuchamt Y.___ zur Übertragung der (Betriebs-)Grundstücke Parz. Nrn. 001 und 002 ein. Erwägungen 1. Die Rekursvoraussetzungen sind sowohl hinsichtlich der Zuständigkeit und Rekursberechtigung als auch in Bezug auf die Form- und Fristerfordernisse erfüllt (Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Auf den Rekurs ist einzutreten.