I. Das Landwirtschaftsamt wies die Einsprache gegen die Verfügung vom 22. Juli 2019 am 19. Dezember 2019 ab. Auf die materielle Begründung des Einspracheentscheids muss im Rahmen des vorliegenden Zwischenentscheids nicht näher eingegangen werden. In Bezug auf die Einsprache gegen die Verfügung vom 26. November 2019 führte das Landwirtschaftsamt aus, dass es sich bei dieser Verfügung um eine automatisch generierte Massenverfügung handle, die gegebenenfalls angepasst werde, wenn die Verfügung vom 22. Juli 2019 im Verlauf des Rechtsmittelverfahrens abgeändert werde. Dementsprechend gehe das Landwirtschaftsamt auf die Einsprache vom 11. Dezember 2019 nicht ein.