G. Mit Schreiben vom 29. November 2019 lehnt das Landwirtschaftsamt den Antrag um einstweilige Auszahlung der Direktzahlungen 2019 ab. Es begründete dies damit, dass es in nächster Zeit über die Einsprache entscheiden werde. Zudem sei es bereits mit vielen Schwierigkeiten und Umständen verbunden, die bestehende Rückforderung von über Fr. 400'000.– durchzusetzen, weshalb das Landwirtschaftsamt den Rückforderungsbetrag nicht noch vergrössern wolle.