E. Am 11. Oktober 2019 scheint das Landwirtschaftsamt A.___ eine Abrechnung über die Direktzahlungen 2019 zugestellt zu haben aus der hervorging, dass für das Jahr 2019 keine Direktzahlungen ausgerichtet würden. (Die entsprechende Abrechnung befindet sich nicht bei den Akten). Jedenfalls ersuchte RA B.___ das Landwirtschaftsamt mit Schreiben vom 25. Oktober 2019, seinem Mandanten die Direktzahlungen für das Jahr 2019 einstweilen auszuzahlen. Er wies darauf hin, dass die Verweigerung der Direktzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 noch nicht rechtskräftig sei.