Zudem war im Jahr 2015 der Grenzwert von 3.0 DGVE/ha düngbare Fläche um 0.43 DGVE/ha und im Jahr 2016 um 0.39 DGVE/ha überschritten worden. Im Weiteren stellte das AfU fest, dass der für das GMF-Programm (graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion) vorgeschriebene Mindestanteil an Wiesen- und Weidefutter von 75% nicht erreicht worden sei, sondern im Jahr 2015 lediglich 69.6% und im Jahr 2016 71.3% betragen habe. C. Das Landwirtschaftsamt teilte A.___ am 8. Mai 2019 mit, dass es aufgrund der Feststellungen des AfU sowie wegen weiteren Vorwürfen die Kürzung und Rückforderung von Direktzahlungen prüfe, und gab A.___ Gelegenheit zur Stellungnahme.