B. Ab Herbst 2017 überprüfte das Amt für Umwelt (AfU) im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Nährstoff- und Futterbilanzen des Betriebs für die Jahre 2015 und 2016 (geltend für die Beitragsjahre 2016 und 2017). Nach verschiedenen Abklärungen – deren genauer Umfang umstritten ist – berechnete das AfU am 12. Juli 2018 die Nährstoff- und Futterbilanzen neu. Die Berechnungen ergaben für das Jahr 2015 einen Nährstoffüberschuss von 19% Stickstoff und von 22.5% Phosphor sowie für das Jahr 2016 von 24.2% Stickstoff und 26.4% Phosphor. Zudem war im Jahr 2015 der Grenzwert von 3.0 DGVE/ha düngbare Fläche um 0.43 DGVE/ha und im Jahr 2016 um 0.39 DGVE/ha überschritten worden.