A. Das Landwirtschaftsamt wies mit Entscheid vom 15. Mai 2015 eine Einsprache, die A.___, gegen die Festlegung des Basiswerts für den Übergangsbeitrag zu den Direktzahlungen 2014 erhoben hatte, ab. Der Einspracheentscheid wurde A.___ gemäss eigenen Angaben am 27. Mai 2015 zugestellt. B. Gegen den Einspracheentscheid erhob A.___ am 10. Juni 2015 erneut Einsprache beim Landwirtschaftsamt. Er beantragte darin eine Frist von 60 Tagen zum Einreichen einer (Rekurs-)Begründung. C. Das Landwirtschaftsamt überwies die Eingabe von A.___ am 11. Juni 2015 zur weiteren Behandlung als Rekurs an den Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartementes.