samt zugehörigen Mutationsprotokoll vom 28. Februar 2018 für das Jahr 2018 erneut, dieses Mal vorbehaltlos (siehe die Betriebsdatenblätter für die Jahre 2017 und 2018, vor. act. 10). Die strittige Fläche gehörte demzufolge zur landwirtschaftlichen Nutzfläche, für die der Rekurrenten im Jahr 2018 Direktzahlungen beantragte, weshalb er darauf den ÖLN einzuhalten hatte. 2.3 In einem zweiten Schritt ist zu klären, ob der Rekurrent auf der deklarierten landwirtschaftlichen Nutzfläche gegen die ÖLN-Vorschriften über Pufferstreifen verstossen hat oder nicht.