Seite 10/15 rinstanz im Erfassungssystem eingetragen worden war. Der Rekurrent bestätigte nämlich die Korrektheit der Flächenänderung zusammen mit dem Gesuch um Direktzahlungen mit seiner Unterschrift auf dem Betriebsdatenblatt samt zugehörigen Mutationsprotokoll vom 13. März 2017. Zwar brachte der Rekurrent auf dem Betriebsdatenblatt vom 13. März 2017 handschriftlich den Vermerk «unter Vorbehalt» an, er unterliess es aber, diesen Vorbehalt näher zu spezifizieren, worauf er bereits im Jahr 2017 Direktzahlungen für 387 a erhielt. Die Fläche von 387 a bestätigte er mit dem unterschriebenen Betriebsdatenblatt