Die Formvorschrift, wonach der Bewirtschafter das Betriebsdatenblatt samt Mutationsprotokoll zu unterzeichnen oder mit einer anerkannten elektronischen Signatur zu versehen hat, dient nicht nur Beweiszwecken, sondern soll ihn auch auf die Bedeutung der einzureichenden Unterlagen hinweisen. Es obliegt somit dem Bewirtschafter, die jährlich mit seinem Direktzahlungsgesuch eingereichten Betriebsdaten und Flächenänderungen zu kontrollieren und unvollständige oder falsche Angaben in seinem Gesuch anzupassen.