- Er habe nachweislich nicht selbst die besagte Fläche im agriGIS oder sonstigen Geoportalen eingetragen. Er habe diese Eintragung übersehen, weil er schlicht nicht damit habe rechnen müssen, dass jemand aus dem Wald eine Wiese mache, weshalb er es nicht als Verstoss akzeptieren könne. An jener Stelle sei niemals ein Pufferstreifen gewesen. Gemäss dem Publikationsorgan der politischen Gemeinde Z.___ würden zudem die Waldgrenzen in nächster Zeit neu festgelegt und nachgeführt. Selbst wenn er darauf poche, dass es sich bei der Fläche neben der Strasse um Wald handle, werde dies vielleicht nicht bereinigt.