- Für eine Fläche, die er niemals als landwirtschaftliche Nutzfläche eintragen könne – geschweige denn als Pufferstreifen wegen der Strasse –, könne er auch nicht gebüsst werden, weil er die Fläche nicht entsprechend nutze, pflege oder unterhalte. Der Pufferstreifen könne bestenfalls auf der anderen Strassenseite beginnen.