Seite 7/15 M. Innert erstreckter Frist replizierte A.___ am 14. März 2019 zusammengefasst was folgt: - Der vermeintliche Pufferstreifen sei gar kein Pufferstreifen. Es sei nicht möglich, dass eine seit jeher bewaldete Fläche, die zudem nach wenigen Metern von einer mindestens 3 m breiten Strasse durchtrennt werde, als Pufferstreifen deklariert werde.