- Hätte das Landwirtschaftsamt die mit der Einsprache vom 2. Oktober 2018 geltend gemachte Flächenänderung um 16 a nachträglich noch berücksichtigt, hätte dies für A.___ weniger Direktzahlungen 2018 und eine Rückforderung der Beiträge für das Jahr 2017 zur Folge gehabt. Dem Landwirtschaftsamt sei im Rahmen der Einsprache aber noch nicht ausreichend klar gewesen, was A.___ mit den eingezeichneten 16 a genau wolle. Für das Jahr 2019 hätte er die Umdeklaration der 16 a selber vornehmen können.