Seite 6/15 - Pufferstreifen seien in der DZV und in der Chemikalien-Risikoreduktionsverord- nung (SR 814.81; abgekürzt ChemRRV) geregelt. Das Landwirtschaftsamt könne nur im Rahmen der DVZ [eigenständig] agieren und dabei nur gegen den Empfänger der Direktzahlungen vorgehen.