- Das Landwirtschaftsamt habe A.___ niemals aufgefordert, das Material selbst zu beseitigen oder sich strafbar zu machen, sondern eine Lösung mit dem Eigentümer zu suchen. Es habe sogar Unterstützung angeboten, falls es mit dem Verpächter nicht zu einer einvernehmlichen Lösung komme. Es bestreite, gegen die Rechtsordnung verstossen zu haben.