- Das Argument, die betroffene Fläche würde lediglich 8 m2 betragen, könne nicht stimmen. Auf den Fotos der Tatbestandsaufnahme seien u.a. 17 Europalettenplätze klar ersichtlich, die bei einem Standardmass von je 0.96 m2 pro Palette alleine schon auf eine Grundfläche von 16.32 m2 kämen. Hinzu käme weiteres unerlaubtes Material. Die Kürzung erfolge bei einem Pufferstreifenverstoss aber ohnehin nicht in Quadratmetern, sondern in Laufmetern.