K. Mit Vernehmlassung vom 6. Februar 2019 beantragte das Landwirtschaftsamt die vollumfängliche Abweisung des Rekurses und führte zusammengefasst was folgt aus: - Das rechtliche Gehör sei A.___ nicht verweigert worden. Er habe sich bereits zum Sanktionsschreiben wie auch später im Einspracheverfahren gegen die Verfügung des Landwirtschaftsamtes äussern können. Beide Gelegenheiten habe A.___ wahrgenommen.