- Es wäre Sache des Landwirtschaftsamtes gewesen, nicht nur A.___ als Pächter, sondern auch den Eigentümer des Landes abzumahnen. Es gehe nicht an, vom Bewirtschafter zu verlangen, dass er den Pachtvertrag während der Laufzeit anpasse, während der Verursacher der Störung unbehelligt bleibe. Vielmehr müsse das Landwirtschaftsamt den Bewirtschafter dabei unterstützen, Druck auf den Landeigentümer auszuüben.