- Das Landwirtschaftsamt erläutere nicht, auf welcher gesetzlichen Grundlage es A.___ erlaubt sein solle, fremdes Eigentum, vermutlich vom Eigentümer der Parzelle oder von anderen Personen, zu beseitigen. Er habe nie behauptet, die Ablagerung von Gegenständen sei legitim. Er habe lediglich darauf hingewiesen, er sei nicht der Verursacher.