Seite 4/15 Begründet wurde der Rekurs zusammengefasst wie folgt: - Das Landwirtschaftsamt habe A.___ das rechtliche Gehör verweigert, indem es ohne Begründung und ohne Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse daran festhalte, die Pufferzone sei auf einer Länge von 70 m mit unzulässigen Gegenständen belegt. Die Pufferzone sei nicht auf einer Länge von 70 m belegt.