I. Gegen den Einspracheentscheid des Landwirtschaftsamtes erhob A.___ mit Schreiben vom 26. Dezember 2018 Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement. Mit Rekursergänzung vom 27. Dezember 2018 stellte er folgenden Antrag: Die Verfügungen/Einspracheentscheide des Landwirtschaftsamtes St.Gallen vom 13. Juli 2018, 25. September 2018 und 12. Dezember 2018 in Sachen des Betriebes Nr. 002 betreffend Kürzung/Sanktion Direktzahlungen 2018 seien aufzuheben und es sei von einer Kürzung der Direktzahlungen 2018 gänzlich abzusehen, unter Kostenund Entschädigungsfolgen zulasten des Landwirtschaftsamtes.