- Als Bewirtschafter sei A.___ verpflichtet, die Flächen gemäss den Vorschriften zu bewirtschaften. Sei dies durch Fremdeinwirkung nicht gewährleistet, müsse er für die Behebung des Missstands oder die Abmeldung in den Strukturdaten sorgen. A.___ müsse selber mit dem Verpächter nach einer Lösung suchen, falls dieser den Missstand verursacht habe. Für Beratungen und im Konfliktfall betreffend die Pacht biete das Landwirtschaftliche Zentrum St.Gallen Beratungsstellen an.