- A.___ habe als Bewirtschafter die Pflicht, in der Strukturdatenerhebung anfangs Jahr die Flächenangaben zu überprüfen und wo nötig anzupassen. Für Unstimmigkeiten, die nicht selbst behoben werden könnten, stehe eine Hotline des Landwirtschaftsamtes zur Verfügung. Mit den Angaben, die A.___ mit der Einsprache eingereicht habe, könne das Landwirtschaftsamt keine Anpassungen vornehmen. A.___ werde gebeten, die Anpassungen bei der nächsten Strukturdatenerhebung selbst vorzunehmen und bei Fragen das Landwirtschaftsamt zu kontaktieren.