- Als Pächter wolle er den Eigentümer nicht belehren und keine Auseinandersetzung mit dem Eigentümer suchen. - Leider sei es ohne missbräuchliche Absicht zu einem Fehler gekommen, für den er jetzt bestraft werde. Eine faire Lösung wäre es, die Direktzahlungen für die Jahre 2017 und 2018 je um 16 a zu kürzen. Seite 3/15 H. Am 12. Dezember 2018 erliess das Landwirtschaftsamt folgenden Einspracheentscheid: An der ausgesprochenen Kürzung der Direktzahlungen 2018 in der Höhe von Fr. 1'050.– wird festgehalten.