E. Mit Schreiben vom 25. Juli 2018 nahm A.___ gegenüber der Kommission für Direktzahlungsprogramme wie folgt Stellung: - Die Parzelle Nr. 001 stehe im Eigentum von B.___. Er bewirtschafte das Land lediglich als Pächter. Die aufgezählten Gegenstände (Pflastersteine, Anhänger, etc.) gehörten nicht ihm und seien auch nicht von ihm abgelagert worden. Er sei somit weder Eigentümer des Landes noch der abgelagerten Gegenstände, weshalb er den gesetzeswidrigen Zustand nicht verursacht habe und nicht sanktioniert werden könne.